Autoführerschein

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Kraftwagen bis 3,5 t
  • Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden Zusatzstoff
    (bei Vorbesitz der Klasse A1 nur 6 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff)
  • Praxis: Grundausbildung, 5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn, 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
  • Theoretische und Praktische Prüfung
  • Mindestalter 17 Jahre
  • Fahren nur in Begleitung
  • Begleitperson muss mind. 30 Jahre alt sein und seit mind. 5 Jahren den Führerschein besitzen (Klasse B, max. 1 Punkt, Begleitperson muss im Führerschein eingetragen werden)
  • Sonstige Vorraussetzungen wie Führerschein Klasse B


Führerschein mit 17
heißt offiziell „Begleitetes Fahren„.

In der Fahrerlaubnisverordnung sind alle Rahmenvorschriften, die für diese Fahrerlaubnis wichtig sind, niedergelegt. Gefahren werden darf mit diesem Führerschein überall in Deutschland, jedoch nicht im Ausland.

Mit 16,5 Jahren kann man sich zur Fahrausbildung in einer Fahrschule anmelden und stellt den entsprechenden Antrag beim zuständigen Amt. Wichtige Vorraussetzung ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Man durchläuft die Fahrschulausbildung mit Theorieunterricht und -prüfung sowie an Fahrstunden und praktischer Prüfung. Beachtet werden sollte, dass die Fahrprüfung frühestens einen Monat vorm 17. Geburtstag abgelegt werden kann. Bei Bestehen erhält der Prüfling eine Prüfbescheinigung mit Ausnahmegenehmigung. Diese ist nur in Deutschland als gültige Fahrerlaubnis anerkannt.

Es gelten auch einige Regeln für das Begleitete Fahren. Pflicht ist, das bei jeder Fahrt eine Person von mindestens 30 Jahren Alter als Begleitperson mitfahren muss, die zumeist namentlich festgelegt werden muss, d.h. ein spontaner „Mitfahrer“ ist nicht möglich. Der Begleiter muss mindestens 5 Jahre in Besitz des Führerscheins Klasse 3, heute Klasse B, sein und darf nicht mehr als drei Punkte in Flensburg haben. Die Promillegrenze für beide „Fahrer“ liegt bei 0,5 Promille. Die Begleitperson ist nicht berechtigt in die Fahrzeugbedienung einzugreifen, sondern hat lediglich beratende Funktion.

Wird man beim Fahren mit 17 ohne Begleitperson erwischt, so wird ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro fällig und es werden 4 Punkte in Flensburg gelistet. Die Fahrerlaubnis wird ebenfalls entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet. Wird die Erlaubnis vergessen so wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro fällig. Die Probezeit ist ebenfalls auf zwei Jahre festgesetzt.

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Es gelten auch einige Regeln für das Begleitete Fahren. Pflicht ist, das bei jeder Fahrt eine Person von mindestens 30 Jahren Alter als Begleitperson mitfahren muss, die zumeist namentlich festgelegt werden muss, d.h. ein spontaner „Mitfahrer“ ist nicht möglich. Der Begleiter muss mindestens 5 Jahre in Besitz des Führerscheins Klasse 3, heute Klasse B, sein und darf nicht mehr als drei Punkte in Flensburg haben. Die Promillegrenze für beide „Fahrer“ liegt bei 0,5 Promille. Die Begleitperson ist nicht berechtigt in die Fahrzeugbedienung einzugreifen, sondern hat lediglich beratende Funktion.

Wird man beim Fahren mit 17 ohne Begleitperson erwischt, so wird ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro fällig und es werden 4 Punkte in Flensburg gelistet. Die Fahrerlaubnis wird ebenfalls entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet. Wird die Erlaubnis vergessen so wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro fällig. Die Probezeit ist ebenfalls auf zwei Jahre festgesetzt.

Anhänger

  • Mindestalter 17/18 Jahre
  • schwere Anhänger
  • bestandene Praxisprüfung der Klasse BF17 oder Klasse B
  • kein Theorieunterricht
  • Praxis: Grundausbildung, 3 Fahrstunden Überland, 1 Fahrstunde Autobahn, 1 Fahrstunde bei Dunkelheit
  • nur Praktische Prüfung

Zweirad

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre Besitz Klasse B
  • Motorrad bis 125ccm und max 11kw Motorleistung
  • Theorie: 4 Doppelstunden Motorrad Unterricht
  • Praxis: 5 Blöcke à 90 min, darunter ein Block auf Land-/Autobahnen
  • keine Prüfung, nur eine Fahrerschulung
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Motorrad bis 125 ccm und max. 11 kW Motorleistung
  • Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff + 4 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Praxis: Grundausbildung, 5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn, 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
  • Theoretische und Praktische Prüfung
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Motorrad bis 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,2 kw je kg Lehrmasse
  • Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff + 4 Doppelstunden Zusatzstoff
  • (bei Vorbesitz der Klasse B nur 6 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzstoff)
  • Praxis: Grundausbildung, 5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn, 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
  • Theoretische und Praktische Prüfung
  • Bei 2 jährigem Vorbesitz von Klasse A1 nur Praktische Prüfung
  • Mindestalter 24 Jahre
  • Motorrad über 35 kW Motorleistung
  • Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff + 4 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Praxis: Grundausbildung, 5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn, 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
  • Theoretische und Praktische Prüfung
  • Bei 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2 nur praktischer Prüfung
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Motorrad bis 50 ccm und max. 45 km/h
  • Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff + 4 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Praxis: Grundausbildung
  • Theoretische und Praktische Prüfung
  • Mindestalter 15 Jahre
  • Mofa bis 50 ccm und max. 25 km/h
  • Theorie: 6 Doppelstunden Mofakurs
  • Praxis: 90 Minuten Grundausbildung
  • nur Theoretische Prüfung

Die tatsächlichen Kosten der Ausbildung und Prüfung richten sich im wesentlichen nach der Anzahl der benötigten „normalen“ Fahrstunden. Deren Anzahl hängt von Vorkenntnissen, Talent, Lernfähigkeit usw. ab, wodurch individuelle Unterschiede entstehen.

Außerdem entstehen noch Kosten für Sehtest, Ausbildung in „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ (nur bei Ersterwerb) und Lichtbild.
Für genauere Preisinformationen rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns eine E-Mail.

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Melde dich unter 0171 – 811 73 86 für ein persönliches Beratungsgespräch oder schreibe uns eine E-Mail über das Kontaktformular.
Wir freuen uns von dir zu hören!

MICHAEL BIEHN